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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

  1. Sie können die Autovermietung per Bargeld, Kredit oder Lastschrift bezahlen. Für die Fahrzeuggarantie ist die Zahlung per Kreditkarte erforderlich. 300 € kleine Kategorie, 400 € mittlere Kategorie, 600 € Familienkategorie, 1.200 € SUV/JEEP.
  2. Der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines Führerscheins sein.
  3. Ein internationaler Führerschein ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Fahrer einen Führerschein besitzt, der von Ländern außerhalb der EU ausgestellt wurde.
  4. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag, berechnet nach dem 24-Stunden-System (die Rückgabezeit entspricht der Zustellzeit am Abreisetag). Die Miete wird im Voraus bezahlt und die Autogarantie.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum, Uhrzeit (max. +30 Minuten) und Ort an einen Vertreter des Unternehmens zurückzugeben. Jede Änderung (Verlängerung oder Verkürzung) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Rückgaben oder Verspätungen von mehr als 30 Minuten ab der angegebenen Zeit werden als zusätzlicher Tag berechnet.
  6. Der Kraftstoff ist Sache des Mieters. Die Kraftstoffmenge bei der Rückgabe muss mit der bei der Lieferung übereinstimmen, andernfalls werden der verbrauchte Kraftstoff und zusätzlich 10,00 € für den Nachfüllservice zuzüglich der Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag berechnet. Für nicht verbrauchten Kraftstoff wird keine Erstattung gewährt.
  7. Der Mieter haftet ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs und bis zu dessen Rückgabe und Übergabe an einen Vertreter des Unternehmens für Bußgelder, Verstöße, Falschparken und Verwaltungsstrafen, die während des Mietverhältnisses auferlegt werden und für die er verpflichtet ist, zu zahlen und einen Zahlungsbeleg oder eine Quittung vorzulegen, andernfalls wird ihm der Betrag des Verstoßes zuzüglich Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Bearbeitungskosten werden vom Vermieter entweder nach der Feststellung des Verstoßes durch ihn, zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs oder nach der Benachrichtigung durch die Polizei oder die Gemeindebehörden zu einem späteren Zeitpunkt und ohne zeitliche Begrenzung für diese Gebühren erhoben.
  8. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor jeder Benutzung zusammen mit einem Vertreter des Unternehmens zu besichtigen und vor jeglicher Gefahr zu schützen, auf die in der Schadenstabelle auf der Vorderseite vermerkten Schäden hinzuweisen und das Fahrzeug in genau demselben Zustand zurückzugeben.
  9. Die im Mietpreis inbegriffene Versicherung deckt: Haftpflicht für Personen- und Sachschäden an Dritten.
  10. Falls der Mieter in einen Unfall verwickelt wird oder das Fahrzeug durch sein Verschulden oder ohne sein Wissen beschädigt wird, muss er unabhängig von einer eventuellen Versicherung unverzüglich die Verkehrspolizei (Tel. 100) und dem Vermieter den Unfallbericht zukommen zu lassen und bei der Rückkehr den von der Verkehrspolizei erstellten Unfallbericht und die Unfalldokumente vorlegen, da der Mieter andernfalls haftbar gemacht wird und für alle Schäden und die für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlichen Tage aufkommen muss, auch wenn er ein Versicherungspaket akzeptiert hat. Im Falle eines Verschuldens werden dem Mieter 30 % der jährlichen Versicherungsprämien (mindestens 100,00 €) und 30 € (Umschlagkosten) zuzüglich Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
  11. Der Mieter kann seine Haftung für Schäden an dem von ihm gemieteten Fahrzeug auf einen Betrag von mindestens 750,00 € + MwSt. (je nach Fahrzeugkategorie und maximal den Handelswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls zuzüglich MwSt.) beschränken, wenn er im Voraus die Klausel Damage Liability Waiver (C.D.W.) akzeptiert. Die Höhe der Entschädigung wird vom Autovermieter in Abhängigkeit von der Fahrzeugkategorie festgelegt.
  12. In den folgenden Fällen besteht kein Versicherungsschutz, auch wenn er vereinbart wurde: Die Teilnahme an Rennen oder das Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern, das Beladen mit Gegenständen, die das Fassungsvermögen des Fahrzeugs (wie vom Hersteller definiert) überschreiten, die einseitige Zustimmung zur Haftung des Mieters im Falle eines Unfalls ohne sofortige Benachrichtigung des Vermieters und die Anwesenheit der Verkehrspolizei (tel. 100) für die Aushändigung einer Kopie des Unfallberichts, den Betrieb des Fahrzeugs durch eine dritte Person (auch wenn diese einen Führerschein besitzt), die nicht im Mietvertrag angegeben ist, unabhängig von ihrer Beziehung zum Mieter, den Betrieb des Fahrzeugs über die vereinbarte Mietdauer hinaus, den Betrieb des Fahrzeugs durch einen Mieter unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen/Aufputschmitteln/Hypnotika, den Betrieb des Fahrzeugs unter Verstoß gegen die griechischen Verkehrsregeln (KOK) oder in einer Weise, die das Fahrzeug, die Insassen oder Dritte gefährdet, Betrieb des Fahrzeugs auf nicht befahrbaren (nicht asphaltierten) Straßen, Betrieb des Fahrzeugs zur entgeltlichen Beförderung von Personen/Gegenständen oder in einer Weise, die das Fahrzeug, die Insassen oder Dritte gefährdet, Betrieb des Fahrzeugs auf nicht befahrbaren (nicht asphaltierten) Straßen, Betrieb des Fahrzeugs zur entgeltlichen Beförderung von Personen/Gegenständen, der Betrieb des Fahrzeugs für illegale/kriminelle Handlungen nach griechischem Recht, der Betrieb des Fahrzeugs zum Zweck der Fahrschulung Dritter, der Betrieb des Fahrzeugs außerhalb der Grenzen des griechischen Staatsgebiets ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters.
  13. Die Zerstörung/Verlust von Reifen, Felgen oder Radkränzen, Kristallen und dem Unterboden des Fahrzeugs sind ausdrücklich von jeder Befreiung ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat den entsprechenden Versicherungsschutz akzeptiert. Ausdrücklich von der Befreiung ausgeschlossen und nicht im Versicherungsschutz enthalten sind Fahrzeugteile wie Schlüssel, Soundsystem, Monitore, Navigationsgeräte, Antennen, Spiegel usw. und alle Teile der Innenausstattung des Fahrzeugs (z. B. Ablagen, Fächer, Griffe, Polsterung usw.).
  14. Im Falle einer Reparatur/Schadensbehebung darf der Mieter keine andere Werkstatt als die offizielle und zugelassene Werkstatt in Griechenland für das betreffende Fahrzeug wählen. Bei verstos dieses regel gehen die Reparatur des Fahrzeugs einschließlich der dazu erforderlichen Tage zu Lasten des Mieters.
  15. Der Mieter wird mit lokalen Steuern und Mehrwertsteuer auf die Miete belastet.
  16. Das Fahrzeug muss sauber und zur Kontrolle bereit zurückgegeben werden, andernfalls kann ein Zeitaufwand entstehen und eine Gebühr von 15,00 € + MwSt. erhoben werden. Wenn eine Spezialreinigung des Fahrzeugs erforderlich ist (Teer, Tierhaare usw.), wird eine Mindestgebühr von 60,00 € + MwSt. erhoben.
  17. Der Vermieter haftet weder zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags noch nach dessen Ablauf für Gegenstände, die dem Mieter oder den Insassen des gemieteten Fahrzeugs gehören und im Fahrzeug zurückgelassen wurden.
  18. Anlieferungen und Abholungen werden von Montag bis Samstag von 09:00 bis 20:00 Uhr kostenlos in den Geschäftsräumen des Unternehmens abgewickelt. Zustellung – Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten, an Sonn- und Feiertagen sind gebührenpflichtig.
  19. Die Pannenhilfe ist in ganz Griechenland rund um die Uhr verfügbar, mit Ausnahme der Inseln, von denen aus die Rückführung durch den Mieter erfolgt.
  20. Das Verladen des Wagen auf ein Schiff | Boot ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt, andernfalls haftet der Mieter in vollem Umfang für alle Schäden, die an Bord entstehen können, auch wenn er die C.D.W.-Klausel akzeptiert hat.
  21. Das Fahren außerhalb der Grenzen Griechenlands ist grundsätzlich nicht erlaubt oder ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.
  22. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Thessaloniki zuständig.
  23. Der Mieter / Mietinteressent willigt ein, dass das Unternehmen personenbezogene Daten oder Datensätze mit oder ohne automatisierte Daten erhebt und nutzt, wie z.B. Erheben, Erfassen, Ordnen, Strukturieren, Speichern, Anpassen, Verändern, Verwertung oder jede andere Form der Entsorgung, um ihm/ihr Dienstleistungen zu erbringen und seine/ihre Anfragen zu beantworten, um mit ihm/ihr über die angebotenen Dienstleistungen zu kommunizieren, um seine/ihre Fragen zu beantworten und um die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten und durchzusetzen. Der Mieter wurde auch über das Recht informiert, seine persönlichen Daten zurückzuziehen/zu korrigieren/zu aktualisieren, wenn er dies erklärt.
  24. Freikilometer ab dem 3. Miettag (maximal 100km / Tag – maximal 2.500km / Monat) die Mehrkilometer werden mit 0,10 € + MwSt. pro Kilometer berechnet.